Die Behandlung erfolgt nach dem Psychotherapeuten-Gesetz. Wenn Ihr Kinder- oder Hausarzt bereits eine Diagnose gestellt hat, kann er Sie oder Ihr Kind an mich weiterleiten. Eine Überweisung benötigen Sie nicht. Empfehlungen für eine Therapie von Kindern werden auch von Kindergarten-Erzieherinnen oder Grundschullehrern ausgesprochen.
In der Eingangsphase der Psychotherapie bzw. -analyse finden fünf bis sieben "Probatorische Sitzungen" (Probestunden) zur Anamnese-Erhebung und Diagnostik statt. Nach der diagnostischen Abklärung entscheidet sich, ob eine Therapie nötig ist und wenn ja, welche Therapieform geeignet ist und welcher Zeitraum veranschlagt wird. Eine Sitzung dauert 50 Minuten, sowohl in der Eingangsphase als auch während längerfristiger Therapien.
Wie ich vorgehe, hängt vom Entwicklungsstand des Kindes oder Jugendlichen ab und der besonderen Art der Störung. Dabei sind auch die Lebensumstände des Kindes/des Jugendlichen und der Eltern von großer Bedeutung.
Mein Ziel ist es, gemeinsam mit dem Kind/dem Jugendlichen - häufig mithilfe der Eltern oder Erziehungsberechtigten - problembezogene bewusste und unbewusste Inhalte des Erlebens im therapeutischen Prozess beim Kind oder Jugendlichen zu verbessern.
Elterngespräche als begleitende Maßnahme während der therapeutischen Behandlung eines Kindes dienen nicht nur dem Verständnis für die Störungen des Kindes, sondern werden auch als Entlastung der Eltern erlebt.
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